Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern
I. Begriff:Steuern, die an die Einkommensverwendung durch  Verbrauch anknüpfen.
II. Arten(nach dem Steuermaß): 1. Mengensteuern (in der Rangfolge des Aufkommens): Mineralöl-, Branntwein- und Essigsäure-, Bier-, Kaffee-, Zucker-, Schaumwein-, Salz-, Leuchtmittel-, Tee-, Spielkartensteuer (per 1.1.1993 Leuchtmittel-, Salz-, Tee- und Zuckersteuer abgeschafft; die Essigsäure- und die Spielkartensteuer wurden aus Gründen der Steuervereinfachung und wegen ihres geringen Ertrags zum 1.1.1981 abgeschafft).
- 2. Wertsteuern: Vergnügung-, Rennwett- und Lotterie-, Getränke-, Versicherung-, Feuerschutz-, Jagd- und Fischereisteuer.
- 3. Kombinierte Mengen- und Wertsteuer: Tabaksteuer.
- 4. Eine besondere Bemessungsgrundlage mit eigenen Steuermaßen haben die Hundesteuer (nach Zahl der Hunde, progressiv mit zunehmender Zahl) die Schankerlaubnissteuer (je nach örtlicher Steuerordnung Betriebsvermögen, Jahresertrag oder Umsatz) und die Spielbankenabgabe (Bruttospielertrag = Saldo aus Einsätzen der Spieler – Gewinnauszahlungen der Bank).
III. Ertragshoheit(Art. 106 GG): 1. Gemeindesteuern i.w.S.: Getränke-, Hunde-, Schankerlaubnis-, Jagd- und Fischerei-, Vergnügungsteuer als „örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern“.
- 2. Landessteuern i.w.S.: Bier-, Kraftfahrzeug- und Feuerschutzsteuern (die größtenteils den Gemeinden zufließt).
- 3. Bundessteuern i.w.S. sind alle übrigen V.
- 4. EU-Steuern: Zölle, Abschöpfungen (für Getreide, Reis, Milcherzeugnisse, Zucker, Oliven, Eier, Geflügel, Schweine-, Rind- und Kalbfleisch) und Marktordnungsabgaben (für Milch, Zucker, Wein, Mühlenstruktur).
IV. Grundzüge:1. Steuerobjekt der bundesgesetzlich geregelten besonderen V. ist grundsätzlich die Überführung der belasteten Güter aus dem Herstellungsbetrieb in den Verkehr, ihr Verbrauch im Herstellungsbetrieb oder ihre Einfuhr und die Überführung in andere Herstellungsbetriebe zum Zwecke der Weiterverarbeitung.
- 2. Mit Ausnahme der Branntweinsteuer und der Biersteuer ist Steuerschuldner der Inhaber des Herstellungsbetriebes.
- 3. Die Fälligkeit für die einzelnen V. wurde aus kassentechnischen Gründen für verschiedene Zahltage festgesetzt. Zahlungsaufschub wird i.d.R. nicht gewährt.
- 4. Um eine Mehrfachbelastung zu vermeiden, kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen erlassen oder erstattet werden, wenn die Waren in den Herstellungsbetrieb zurückgeführt werden.
- 5. Die Herstellerbetriebe unterliegen der Steueraufsicht. Sie müssen ihren Betrieb der zuständigen Zollstelle anmelden, haben besondere Aufzeichnungspflichten und i.d.R. monatlich eine Steueranmeldung bei der zuständigen Zollstelle abzugeben.
- 6. Verbrauchsteuerpflichtige Waren dienen ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter als Sicherheit für die darauf ruhenden Steuern (Sachhaftung nach § 76 AO).
V. Harmonisierung in der EU:Art. 93 EG-Vertrag ist ein Erlass, um die Verbrauchsteuergesetze der Mitgliedstaten der EU aneinander anzunähern. Für die wichtigsten und aufkommensstärksten Steuerarten existieren darüber hinaus Rahmenrichtlinien auf europäische Ebene.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Verbrauchsteuern — Verbrauchsteuern,   Steuern, die den Verbrauch (Konsum) belasten sollen. Die Erhebung kann entweder unmittelbar beim Endverbraucher ansetzen (Beispiel: Ausgabensteuer) oder aber (in der Steuerpraxis nahezu ausschließlich) in der dem Konsum… …   Universal-Lexikon

  • Konsumsteuer — Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer, als Luxusgüter galten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrauchssteuer — Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer, als Luxusgüter galten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrauchsteuer — Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer, als Luxusgüter galten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrauchsteuer (Deutschland) — Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer als Luxusgüter galten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrauchsbesteuerung — I. Charakterisierung:1. Begriff: Grundlegende Besteuerungsweise, die neben der ⇡ Einkommensbesteuerung und der ⇡ Ertragsbesteuerung durchgeführt wird; sie belastet die Einkommensverwendung. Historisch älteste Form der Besteuerung. 2. Die V. kann… …   Lexikon der Economics

  • Zollstation — Bundeszollverwaltung Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Finanzverwaltungs und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF) Aufsichtsbehörde(n) …   Deutsch Wikipedia

  • EMCS — Grundprinzip der EMCS Kommunikation Das Excise Movement and Control System (EMCS) (Beförderungs und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren) ist ein Computersystem der Europäischen Union zur Überwachung von Gütern, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundeszollverwaltung — Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Finanzverwaltungs und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF) …   Deutsch Wikipedia

  • Steuer — Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”